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|  Der Sitz der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Bonn
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| Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft
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Die wissenschaftlichen Hochschulen können bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG die Förderung von Sonderforschungsbereichen beantragen. Das sind universitäre Einrichtungen, in denen Wissenschaftler fächerübergreifend anspruchsvolle und aufwändige Forschungsvorhaben bearbeiten.
Sonderforschungsbereiche sind in der Regel auf zwölf Jahre angelegt und werden vom Bund und den Ländern finanziert. So wird trotz knapper Budgets der einzelnen Hochschulen langfristige, auch interdisziplinäre Forschung an den Universitäten sichergestellt und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ermöglicht.
Sonderforschungsbereiche gelten wegen ihres strengen Auswahlverfahrens als Qualitätsmerkmal einer Universität. Die bewilligten Vorhaben sind vielfältig: Die Themenpalette reicht von "Pluralisierung und Autorität in der Frühen Neuzeit" über "Gestörte Kulturlandschaften" bis hin zu "Entwicklungsbiologische Vorgänge bei Pflanzen und Tieren".
Sonderforschungsbereiche können außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ebenso wie Wirtschaft und Industrie in ihre Projekte einbeziehen. Vor allem pflegen sie auch wissenschaftliche Beziehungen zu den Hochschulen, anderen Forschungseinrichtungen und Forschern im Ausland.
Derzeit werden fast 300 Sonderforschungsbereiche von der DFG gefördert, etwa 25 werden jedes Jahr neu bewilligt und ersetzen somit die beendeten Projekte.
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| Weitere Informationen
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|  Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft www.dfg.de/...

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