Nächstes Wohnheim
Gustav-Berger-Haus
Max-Planck-Straße 31, 74081 Heilbronn
Kontakt
Gustav-Berger-Haus
Max-Planck-Straße 31
74081 Heilbronn
Tel:
Per E-Mail kontaktieren
Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
Sontheim Jörg-Ratgeb-Platz
Überblick
Hochschule HN zu Fuß erreichbar, gute Busverbindung zum Bildungscampus (DHBW), in die Stadt und zum Bahnhof
Betreiber
Studierendenwerk Heidelberg
Anzahl der Plätze/Zimmer
134
Mietkaution
450 EUR
Wohndauer
Die Mindestmietdauer beträgt ein Semester. Kürzere Vertragslaufzeiten sind nicht möglich. Damit möglichst viele Studierende preiswert wohnen können, ist die Grundwohnzeit auf sechs Semester begrenzt; Vertragsverlängerungen von bis zu weiteren vier Semestern (insgesamt zehn Wohnsemester) sind in folgenden Fällen möglich:
- bei entsprechendem Engagement im Wohnheim (siehe Sonderaufgaben)
- für behinderte oder chronisch kranke Studierende
- für studentische Familien
- bei unmittelbar bevorstehendem Abschlussexamen (Bescheinigung erforderlich)
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
Waschmaschine, Trockner
Parkplätze vorhanden, Fahrradabstellplätze
Besondere Angebote für internationale Studierende
In vielen Wohnheimen des Studierendenwerks Heidelberg gibt es Tutorinnen und Tutoren für die Betreuung internationaler Studierender. Weitere Informationen finden Sie .
Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Das Studierendenwerk Heidelberg bietet schon seit Ende der 60er Jahre eine ganztägige Kinderbetreuung für Kinder von Studierenden an. In Heidelberg werden Kinder im Alter von acht Wochen bis zur Einschulung, in Heilbronn bis zum Alter von drei Jahren liebevoll betreut. Der monatliche Elternbeitrag ist in allen Einrichtungen nach dem Bruttoeinkommen gestaffelt. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im InfoCenter, bei den Leiterinnen der Einrichtungen vor Ort, bei der Kita-Verwaltung oder
Zimmertypen
Bewerbung
Sonstige Informationen
Grundsätzlich erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Vorrangige Berücksichtigung: Wenn ein Härtefall vorliegt, z. B. geringes Einkommen, Krankheiten oder Behinderungen. Ein Härtefall ist in Form von schriftlichen Nachweisen (z. B. Schwerbehindertenausweis, Nachweis über das Einkommen der Eltern, BAföG-Bescheid etc.) zu belegen. Die Nachweise schicken Sie bitte per E-Mail an die folgende Adresse: wohnen@stw.uni-heidelberg.de. Näheres in der sowie in den .