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Studierendenwohnheim Homburger Straße 30
Homburger Straße 30, 60486 Frankfurt am Main
Kontakt
Studierendenwohnheim Homburger Straße 30
Homburger Straße 30
60486 Frankfurt am Main
Tel:
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Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
"Adalbert-/Schloßstraße" Bus 36, 73; Tram 16
"Bockenheimer Warte" U-Bahn U4, U6, U7; Bus; Tram
Überblick
Vorderhaus: 22 Wohnheimplätze, 5 Wohnküchen, 1 Waschmaschinenraum, 1 Fahrradraum, Fahrradabstellplätze im Hof
Hinterhaus mit Grünfläche: 6 Wohnheimplätze, 1 Küche mit Gemeinschaftsraum, 3 Toiletten, 2 Duschbäder, 1 Fahrradraum, Fahrradabstellplätze im Hof
Baujahr 1996
Betreiber
Studierendenwerk Frankfurt am Main
Anzahl der Plätze/Zimmer
28
Mietkaution
Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten.
Wohndauer
Mietverträge werden für vier Jahre geschlossen (Höchstwohndauer). Die Verträge sind während der Laufzeit mit einer Frist von acht Wochen kündbar. Die Höchstwohndauer kann in Härtefällen durch einen weiteren Anschlussmietvertrag verlängert werden.
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
Vorderhaus: Fünf Wohnküchen, ein Waschmaschinenraum, ein Fahrradraum, Fahrradabstellplätze im Hof
Hinterhaus mit Grünfläche: eine Küche mit Gemeinschaftsraum, drei Toiletten, zwei Duschbäder, ein Fahrradraum, Fahrradabstellplätze im Hof
Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Gute Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar.
Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Die Goethe Universität verfügt auf allen Standorten über reguläre
. Sie bietet weiterhin zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Studium an.
Das Studentenwerk Frankfurt am Main unterstützt die Universität bei ihren Aktivitäten und bietet eigene Angebote zu und Kinderbetreuung an.
Zimmertypen
Bewerbung
Sonstige Informationen
Sonderleistungen:
Hausmeisterbetreuung, Reinigung der Treppenhäuser, Reinigung und Pflege der Außenanlage
Studentischen Praktikanten anderer Hochschulen können in begrenztem Umfang und nur während der vorlesungsfreien Zeit oder aus belegungstechnischen Gründen Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Es gelten gesonderte Nutzungsentgelte.