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Wohnanlage Stadtlohnweg 11-17
Stadtlohnweg 11-17
48161 Münster
Tel:
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Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
Rüschhausweg (Buslinien 11 und 22)

Überblick

Das Wohnheim befindet sich in ruhiger, aber dennoch stadtnaher Lage im Nordwesten Münsters. In der Nähe befinden sich viele universitäre Einrichtungen, z. B. der Hochschulsport, der Leonardo-Campus mit der Kunstakademie und Einrichtungen der Fachhochschule Münster sowie viele Institute der naturwissenschaftlichen und medizinischen Studiengänge.

Im nahegelegenen Wohnheim Wilhelmskamp befindet sich die Sozialberatung des Studierendenwerks, die bei studentischen Problemen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. Von der Wohnanlage Stadtlohnweg beträgt die Entfernung zur Verwaltung der WWU Münster, Schlossplatz 2, ca. 4,6 km.

Betreiber
Studierendenwerk Münster

Anzahl der Plätze/Zimmer
326

Mietkaution
250-500 EUR

Wohndauer
Acht Wohnsemester
Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses darüber hinaus ist auf Anfrage möglich.

Internetanschluss
Ja

Fernsehanschluss
Ja

Gemeinschaftseinrichtungen
Grünanlagen, Parkplätze, Fahrradständer, Fahrradkeller, Aufzüge, Waschmaschinen und Trockner im Keller (gegen Gebühr), Clubraum

Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Die Mensa Da Vinci im Leonardo-Campus ist ca. 3,3 km entfernt, die Mensa am Ring 3,4 km. Hier finden Sie auch das Viva Campus Café.

Zimmertypen

Bewerbung

Sonstige Informationen
Studierende mit einer Behinderung (mit Schwerbehindertenausweis) werden bei der Vermietung bevorzugt. Der Bewerbung ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.

Studierende mit Kind/ern können in der Wohnanlage Gescherweg 50-64, 48161 Münster, eine Zwei-Zimmer-Wohnung (= Alleinerziehende mit Kind/ern) oder eine Drei-Zimmer-Wohnung (= Paar (beide müssen Studierende sein)) mit Kind/ern anmieten. Studierende mit Kind/ern werden bevorzugt gegenüber Wohngemeinschaften berücksichtigt, jedoch gegenüber anderen Studierenden mit Kind/ern in der chronologischen Rangfolge des Eingans der Bewerbung. Der Bewerbung ist eine Geburtsurkunde des Kindes in Kopie oder eine Kopie des Mutterpasses beizulegen.