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Studierendenwohnheim Ginnheimer Landstraße 40
Ginnheimer Landstraße 40, 60487 Frankfurt am Main
Kontakt
Studierendenwohnheim Ginnheimer Landstraße 40
Ginnheimer Landstraße 40
60487 Frankfurt am Main
Tel:
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Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
"Kirchplatz" U-Bahn U6, U7; Bus
"Frauenfriedenskirche" Tram 16
Überblick
282 Wohnheimplätze, 30 Wohnküchen und Badezimmer in Zweizimmer- bzw. Dreizimmerwohnungen, 2 Musikräume (1 Klavier), 1 Tischtennisraum, 1 Fitnessraum, 1 Waschmaschinenraum, 2 EDV-Räume, Abstellräume, 1 Fahrradabstellraum, 40 Autoabstellplätze, Car-Sharing.
Baujahr 1972 (saniert 1998)
Betreiber
Studierendenwerk Frankfurt am Main
Anzahl der Plätze/Zimmer
282
Mietkaution
Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten.
Wohndauer
Mietverträge werden für vier Jahre geschlossen (Höchstwohndauer). Die Verträge sind während der Laufzeit mit einer Frist von acht Wochen kündbar. Die Höchstwohndauer kann in Härtefällen durch einen weiteren Anschlussmietvertrag verlängert werden.
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
Zwei Musikräume (ein Klavier), ein Tischtennisraum, ein Fitnessraum, ein Waschmaschinenraum, zwei EDV-Räume, Abstellräume, ein Fahrradabstellraum, 40 Autoabstellplätze, Car-Sharing
Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Supermarkt in fünf Minuten erreichbar.
Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Für Studierende mit Kind stehen drei Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung.
Die Goethe Universität verfügt auf allen Standorten über reguläre
. Sie bietet weiterhin zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Studium an.
Das Studentenwerk Frankfurt am Main unterstützt die Universität bei ihren Aktivitäten und bietet eigene Angebote zu und Kinderbetreuung an.
Zimmertypen
Bewerbung
Sonstige Informationen
Sonderleistungen:
Hausmeisterbetreuung, Reinigung der Treppenhäuser und der Flure, Reinigung und Pflege der Außenanlage
Die angebenenen Mieten sind inkl. Nebenkosten.
Studentischen Praktikanten anderer Hochschulen können in begrenztem Umfang und nur während der vorlesungsfreien Zeit oder aus belegungstechnischen Gründen Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Es gelten gesonderte Nutzungsentgelte.