Kontakt

Wohnheim Ginnheimer Landstraße 42
Ginnheimer Landstraße 42
60487 Frankfurt am Main
Tel:
Per E-Mail kontaktieren


Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
"Universitätssportanlage" Tram 16, Bus 34 "Kirchplatz" U-Bahn U6, U7; Bus

Überblick

443 Wohnheimplätze, 17 Flurwohnküchen, 32 Flursanitärräume, 18 Wohnküchen und Badezimmer in Vierzimmerwohnungen, 1 Gemeinschaftsraum, 1 EDV-Raum, 1 Partyraum mit WC, 1 Waschmaschinenraum, Fahrradabstellraum, 60 Autoabstellplätze, Car-Sharing, Fitness- und Tischtennisraum im Haus Ginnheimer Landstraße 40.

Baujahr 1974

Betreiber
Studierendenwerk Frankfurt am Main

Anzahl der Plätze/Zimmer
443

Mietkaution
Die Kaution beträgt zwei Monatsmieten.

Wohndauer
Mietverträge werden für vier Jahre geschlossen (Höchstwohndauer). Die Verträge sind während der Laufzeit mit einer Frist von acht Wochen kündbar. Die Höchstwohndauer kann in Härtefällen durch einen weiteren Anschlussmietvertrag verlängert werden.

Internetanschluss
Ja

Fernsehanschluss
Ja

Gemeinschaftseinrichtungen
17 Flurwohnküchen, 32 Flursanitärräume, 18 Wohnküchen und Badezimmer in Vierzimmerwohnungen, ein Gemeinschaftsraum, ein EDV-Raum, ein Partyraum mit WC, ein Waschmaschinenraum, ein Fahrradabstellraum, 60 Autoabstellplätze, Car-Sharing, Fitness- und Tischtennisraum im Haus Ginnheimer Landstraße 40

Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Supermarkt in fünf Minuten erreichbar.

Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Das Zweizimmerapartment kann von Studierenden mit Kind bewohnt werden.

Die Goethe Universität verfügt auf allen Standorten über reguläre
. Sie bietet weiterhin zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Studium an.

Das Studentenwerk Frankfurt am Main unterstützt die Universität bei ihren Aktivitäten und bietet eigene Angebote zu und Kinderbetreuung an.

Zimmertypen

Bewerbung

Sonstige Informationen
Sonderleistungen:
Hausmeisterbetreuung, Reinigung von Treppenhaus, Fluren, Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitärräumen, Reinigung und Pflege der Außenanlage

Studentischen Praktikanten anderer Hochschulen können in begrenztem Umfang und nur während der vorlesungsfreien Zeit oder aus belegungstechnischen Gründen Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Es gelten gesonderte Nutzungsentgelte.