2. Voraussetzungen prüfen
Wenn du an einer deutschen Hochschule studieren willst, brauchst du eine sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“ (HZB). Das ist ein Schulabschluss, der dich für ein Studium qualifiziert. Wenn dein Schulabschluss nicht für ein Studium in Deutschland ausreicht, musst du vorher ein Studienkolleg besuchen.
Als erstes solltest du prüfen, ob deine Art der Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. Dabei hilft dir die . Dort gibst du das Land ein, in dem du deinen Schulabschluss gemacht hast. Du erfährst dann, ob dein Abschluss
Die DAAD-Zulassungsdatenbank gibt dir nur einen groben Überblick. Mehr Länder und Abschlüsse findest du in der Datenbank Anabin: Sie liefert Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Auf kannst du nach deinem Land und deinem Abschluss suchen. Du erhältst dann alle Informationen, ob dein Abschluss ausreicht oder ob du weitere Voraussetzungen erfüllen musst. Diese Website gibt es derzeit allerdings nur auf Deutsch.
Die finale Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft immer die Hochschule, bei der du dich bewirbst. Daher solltest du dich in jedem Fall vorher auf der Website der Hochschule über die Voraussetzungen für den von dir gewählten Studiengang informieren. Viele deutsche Hochschulen arbeiten mit zusammen, eine Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen in Deutschland, die ausländische Zeugnisse überprüft und bewertet. Dazu stellt uni-assist internationalen Studienbewerbern eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) aus, ein offizielles Dokument, das belegt, welche Schul- und Hochschulzeugnisse vorgelegt wurden und wie die Noten im deutschen Benotungssystem einzustufen sind.
Für künstlerische Fächer werden manchmal besonders Begabte auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung zugelassen. Je nach Hochschule musst du Arbeitsproben einreichen oder einen Eignungstest bestehen.
Falls dein Schulabschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, führt dich dein Weg in eine deutsche Hochschule über ein Studienkolleg. Für die Zulassung zum musst du eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung ().
Am Ende des Studienkollegs wirst du in mehreren Fächern geprüft, die für dein Studienfach wichtig sind. Diese Prüfung heißt Feststellungsprüfung. Ein Teil davon ist auch ein Sprachtest.
Bist du unsicher, ob du mit den Anforderungen deutscher Hochschulen zurechtkommst? Mit dem Test für Ausländische Studierende () kannst du das prüfen. Er ist eine Mischung aus Sprachtest, Fachfragen und Testung deiner kognitiven Fähigkeiten. Das Testergebnis kann dir auch bei der Entscheidung für einen bestimmten Studiengang helfen. In jedem Fall kannst du nach dem Test deine Aussichten auf ein erfolgreiches Studium realistischer beurteilen.
Wenn du aus einem Land der EU (oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) kommst und dich dein Zeugnis dort für einen Hochschulzugang berechtigt, reicht es in der Regel auch in Deutschland aus. Das gilt besonders dann, wenn du dein Abitur an einer der mehr als 140 Deutschen Schulen im Ausland gemacht hast. In dem Fall hast du den Status einer Bildungsinländerin bzw. eines Bildungsinländers und bist damit deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern bei der Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt.
Grundsätzlich gilt, dass du über einen Schulabschluss verfügen musst, der dich in deinem Heimatland dazu berechtigt, an einer Hochschule zu studieren. Als derartige Sekundarabschlüsse, die wie das deutsche Abitur bewertet werden, zählen etwa High School Diploma, Matura, A-Levels und Bachillerato.
Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Menschen aus der EU weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch ein Visum. Weil in Deutschland aber eine Meldepflicht besteht und du länger als drei Monate im Land bleibst, musst du dich beim Einwohnermeldeamt deiner Hochschulstadt registrieren. Dabei musst du glaubhaft darlegen, dass du dein Studium selbst finanzieren kannst und zusätzlich nachweisen, dass du krankenversichert bist. Übrigens: Für Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gilt dasselbe Zugangsrecht wie für EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Erforderlich
Auch wenn du aus einem Land der EU kommst, kannst du in der Regel nur dann in Deutschland studieren, wenn du über deutsche Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau verfügst. Dies kannst du durch folgende Prüfungen nachweisen:
Von dem Nachweis kannst du befreit werden, wenn du eine Prüfung bzw. Qualifikationen gemäß Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen erbringst.
2. Voraussetzungen prüfen