Hochschulzugangs­berechtigung

Wenn du an einer deutschen Hochschule studieren willst, brauchst du eine sogenannte „Hochschulzugangsberechtigung“ (HZB). Das ist ein Schulabschluss, der dich für ein Studium qualifiziert. Wenn dein Schulabschluss nicht für ein Studium in Deutschland ausreicht, musst du vorher ein Studienkolleg besuchen.

 
 

Für Menschen aus Nicht-EU-Ländern

Als erstes solltest du prüfen, ob deine Art der Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. Dabei hilft dir die . Dort gibst du das Land ein, in dem du deinen Schulabschluss gemacht hast. Du erfährst dann, ob dein Abschluss 

  • für einen direkten allgemeinen Hochschulzugang ausreicht, 
  • nur für einen fachgebundenen Hochschulzugang (das heißt innerhalb einer bestimmten Fächergruppe) ausreicht, 
  • nur in Kombination mit dem Nachweis von ein oder zwei erfolgreich abgeschlossenen Studienjahren im Heimatland ausreicht oder 
  • nicht für den Hochschulzugang ausreicht. 

Die DAAD-Zulassungsdatenbank gibt dir nur einen groben Überblick. Mehr Länder und Abschlüsse findest du in der Datenbank Anabin: Sie liefert Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Auf  kannst du nach deinem Land und deinem Abschluss suchen. Du erhältst dann alle Informationen, ob dein Abschluss ausreicht oder ob du weitere Voraussetzungen erfüllen musst. Diese Website gibt es derzeit allerdings nur auf Deutsch.

 

Frag an der Hochschule nach und besuche uni-assist

Die finale Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft immer die Hochschule, bei der du dich bewirbst. Daher solltest du dich in jedem Fall vorher auf der Website der Hochschule über die Voraussetzungen für den von dir gewählten Studiengang informieren.

Viele deutsche Hochschulen arbeiten mit zusammen, eine Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen in Deutschland, die ausländische Zeugnisse überprüft und bewertet. Dazu stellt uni-assist internationalen Studienbewerbern eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) aus, ein offizielles Dokument, das belegt, welche Schul- und Hochschulzeugnisse vorgelegt wurden und wie die Noten im deutschen Benotungssystem einzustufen sind.

Für künstlerische Fächer werden manchmal besonders Begabte auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung zugelassen. Je nach Hochschule musst du Arbeitsproben einreichen oder einen Eignungstest bestehen.

Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse (ZAB) 

Zusätzlich zu der Überprüfung deiner Hochschulzugangsberechtigung kannst du deinen Hochschulabschluss aus dem Ausland bewerten lassen. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bietet hierfür die sogenannte an. Mit dieser behördlichen Bescheinigung wird dein Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem eingestuft. Die Bescheinigung wird ausschließlich auf Deutsch ausgestellt und enthält Angaben wie zum Beispiel den Namen der Hochschule, der Studiengangs und des Hochschulabschlusses.

Außerdem beinhaltet die Zeugnisbewertung auch allgemeine Informationen zum Thema Hochschulzugang. Ein Zeugnisbewertung kann für die Zulassung an einer deutschen Hochschule notwendig sein. Bitte beachte jedoch, dass eine Zeugnisbewertung dich nicht automatisch zu einer Studienzulassung berechtigt. Eine genaue Anleitung wie Du einen Antrag für eine Zeugnisbewertung stellen kannst, findest du

 
 

Wenn dein Abschluss nicht ausreicht

Falls dein Schulabschluss in Deutschland nicht anerkannt ist, führt dich dein Weg in eine deutsche Hochschule über ein Studienkolleg. Für die Zulassung zum musst du eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung ().

Am Ende des Studienkollegs wirst du in mehreren Fächern geprüft, die für dein Studienfach wichtig sind. Diese Prüfung heißt Feststellungsprüfung. Ein Teil davon ist auch ein Sprachtest.

 
 

Für Menschen aus EU-Ländern

Wenn du aus einem Land der EU (oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) kommst und dich dein Zeugnis dort für einen Hochschulzugang berechtigt, reicht es in der Regel auch in Deutschland aus. Das gilt besonders dann, wenn du dein Abitur an einer der mehr als 140 Deutschen Schulen im Ausland gemacht hast. In dem Fall hast du den Status einer Bildungsinländerin bzw. eines Bildungsinländers und bist damit deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern bei der Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt.