Krankenversicherung

Wenn du in Deutschland studieren möchtest, musst du krankenversichert sein. Du benötigst den Nachweis deiner Krankenversicherung für die Einschreibung an der Hochschule und die Aufenthaltsgenehmigung. Kläre die Frage der Krankenversicherung unbedingt noch vor der Abreise.

Als erstes solltest du prüfen, ob die Krankenversicherung, die du in deinem Heimatland hast, auch in Deutschland gilt. Auch private Inlands- oder Auslandskrankenversicherungen anderer Länder können in Deutschland anerkannt werden. Genaueres solltest du mit deiner Versicherung vor der Abreise nach Deutschland klären.

Wenn deine Versicherung anerkannt wird

Wird deine Heimatversicherung (gesetzliche oder private) anerkannt, benötigst du für die an der Hochschule eine Bestätigung, dass du von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist. In diesem Fall musst du vor der an deiner deutschen Hochschule zu einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse gehen und dir diese Bestätigung ausstellen lassen. (Frage am besten das , an welche Krankenkasse du dich wenden kannst.) Bitte beachte, dass du mit dieser Bestätigung für die Dauer deines Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln kannst!

Deutsche Krankenversicherungskarten
Deutsche Krankenversicherungskarten© DAAD/contentküche Bildbeschreibung öffnen

Wenn deine Versicherung nicht anerkannt wird

Falls der Versicherungsschutz aus deinem Heimatland in Deutschland nicht anerkannt wird, musst du dich in Deutschland versichern. In einer gesetzlichen Krankenkasse kostet das etwa 110 Euro pro Monat, bis du 30 Jahre alt wirst oder das 14. beendest. Dann steigt der Mitgliedsbeitrag auf mindestens 190 Euro pro Monat. 

Hochschulsystem kennenlernen