Visum

Brauchst du ein Visum, um eine Zeit in Deutschland zu leben, zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren? Wir erklären, für wen die Visumspflicht gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Visabestimmungen für dein Land

Grundsätzlich brauchst du ein Visum, das du vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen musst. Es gibt aber Ausnahmen für bestimme Länder, je nach Dauer und Zweck deines Aufenthalts. Im Folgenden erfährst du, ob du ein Visum benötigst.

Zwei Formen von Visa

Student bei der Beantragung eines Visums © DAAD/Jan Zappnererhält das Visum
Student bei der Beantragung eines Visums© DAAD/Jan Zappner Bildbeschreibung öffnen

1. Visum zur Studienbewerbung

Wenn du noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg hast, dann beantragst du das Visum zum Zweck der Studienbewerbung.

Dieses Visum gilt drei Monate und gibt dir die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um höchstens sechs Monate verlängert werden. Wirst du in dieser Zeit zum Studium oder Studienkolleg zugelassen, kannst du eine 

Student erhält das Visum
Student erhält das Visum© DAAD/Jan Zappner Bildbeschreibung öffnen

2. Visum zu Studienzwecken

Wenn du bereits zu einem Studium oder Studienkolleg zugelassen bist, brauchst du ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken. Dieses Visum wird in der Regel für drei Monate erteilt. Innerhalb dieser drei Monate musst du bei der  in deinem deutschen Wohnort eine 

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