2. Voraussetzungen prüfen
Visum
Brauchst du ein Visum, um eine Zeit in Deutschland zu leben, zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren? Wir erklären, für wen die Visumspflicht gilt und welche Ausnahmen es gibt.
Unterlagen fürs Visum
Visabestimmungen für dein Land
Grundsätzlich brauchst du ein Visum, das du vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen musst. Es gibt aber Ausnahmen für bestimme Länder, je nach Dauer und Zweck deines Aufenthalts. Im Folgenden erfährst du, ob du ein Visum benötigst.
Zwei Formen von Visa
1. Visum zur Studienbewerbung
Wenn du noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder zu einem Studienkolleg hast, dann beantragst du das Visum zum Zweck der Studienbewerbung.
Dieses Visum gilt drei Monate und gibt dir die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung zu schaffen. Sollte die Zeit nicht ausreichen, kann die Aufenthaltsdauer um höchstens sechs Monate verlängert werden. Wirst du in dieser Zeit zum Studium oder Studienkolleg zugelassen, kannst du eine
Wissenswertes rund um den Visumsantrag
2. Visum zu Studienzwecken
Wenn du bereits zu einem Studium oder Studienkolleg zugelassen bist, brauchst du ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken. Dieses Visum wird in der Regel für zwei Jahre erteilt. Das Visum kann verlängert werden oder, falls das angestrebte Studienprogramm kürzer dauert (z.B. einjähriger Master), wird das Visum auch nur für diesen Zeitraum ausgestellt.
Fazit
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