Nächstes Wohnheim
Studierendenwohnheim Stralsunder Straße 24-30
Stralsunder Straße 24-26 und 28-30, 60323 Frankfurt am Main
Kontakt
Studierendenwohnheim Stralsunder Straße 24-30
Stralsunder Straße 24-26 und 28-30
60323 Frankfurt am Main
Tel:
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Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
"Miquel-/Adickesallee" (U1, U2, U3, U8)
Überblick
Das Wohnheim wurde bereits von der US Army und vom Bund genutzt und kann nun einige Jahre als Unterkunft für Studierende angeboten werden. Die Möblierung ist ein bunter Mix aus vergangenen Zeiten.
Baujahr: 1950
Kurzfristig wurde der Mietvertrag von der Goethe-Universität für das Wohnheim in der Stralsunder Straße nochmal verlängert. Daher können die 150 Plätze bis zum 30.09.2024 weiterhin angeboten werden.
Betreiber
Studierendenwerk Frankfurt am Main
Anzahl der Plätze/Zimmer
150
Mietkaution
Die Mietkaution beträgt zwei Monatsmieten.
Wohndauer
Mietverträge werden für vier Jahre geschlossen (Höchstwohndauer). Die Verträge sind während der Laufzeit mit einer Frist von acht Wochen kündbar. Die Höchstwohndauer kann in Härtefällen durch einen weiteren Anschlussmietvertrag verlängert werden.
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftsraum, Waschküchen
Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Mehrere Supermärkte fußläufig zu erreichen.
Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Die Goethe Universität verfügt auf allen Standorten über reguläre
. Sie bietet weiterhin zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Studium an.
Das Studentenwerk Frankfurt am Main unterstützt die Universität bei ihren Aktivitäten und bietet eigene Angebote zu und Kinderbetreuung an.
Zimmertypen
Bewerbung
Sonstige Informationen
Sonderleistungen: Hausmeisterbetreuung, Reinigung von Treppenhaus und Waschküche, Reinigung und Pflege der Außenanlage.
Die Miete enthält alle Nebenkosten.
Studentischen Praktikanten anderer Hochschulen können in begrenztem Umfang und nur während der vorlesungsfreien Zeit oder aus belegungstechnischen Gründen Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Es gelten gesonderte Nutzungsentgelte.