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Wohnheim Gutenbergstraße 31
Gutenbergstraße 31, 35037 Marburg
Kontakt
Wohnheim Gutenbergstraße 31
Gutenbergstraße 31
35037 Marburg
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Überblick
Neubau aus dem Jahr 2016. Das Haus liegt sehr zentral in der Gutenbergstraße am ehemaligen Arbeitsgericht und damit in der direkten Nachbarschaft zum Fachbereich Psychologie.
Betreiber
Studentenwerk Marburg
Anzahl der Plätze/Zimmer
60
Mietkaution
280 EUR
Wohndauer
Die maximale Wohndauer beträgt acht Semester.
Internetanschluss
Ja
Fernsehanschluss
Ja
Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftsküche, Waschmaschinen- und Trockenraum
Vier Behindertenparkplätze
Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Mehrere Supermärkte sind fußläufig erreichbar.<br />
Im Erdgeschoss hat das Studentenwerk ein kleines Café eingerichtet, das "Café Satz". Dort werden hausgemachte Snacks, Kaffeespezialitäten und Erfrischungsgetränke angeboten.
Besondere Angebote für internationale Studierende
Um ausländischen Studierenden den Studienbeginn in Marburg zu erleichtern, bietet das Studentenwerk Marburg gemeinsam mit dem Referat für ausländische Studierende und Auslandsstudium der Philipps-Universität ein . Das Servicepaket beinhaltet ein Einzelzimmer in einem Studentenwohnheim und weitere Serviceleistungen.
Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Das Studentenwerk Marburg stellt Ihnen in der Trägerschaft von zwei Kindertageseinrichtungen im Rahmen einer verlässlichen Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren die notwendige Infrastruktur bereit, die für die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf unverzichtbar ist. Insgesamt stehen in den Einrichtungen „Universitätskindertagesstätte“ und „Kita Erlenring“ 70 Ganztagsplätze zur Verfügung. Nähere Informationen sowie den Aufnahmeantrag zum Download finden sie unter folgendem Link
Zimmertypen
Bewerbung
Sonstige Informationen
Auf Grund der Gewährung staatlicher Zuschüsse im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus werden diese Zimmer ausschließlich an Studierende mit Wohnberechtigungsschein vermietet. Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Wohnungswesen der Stadt Marburg, denn der Nachweis muss vor Abschluss des Mietvertrages und danach jährlich erbracht werden.